Maskenpflicht wurde verschärft
Medizinische Masken in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen

Seit dem 19. Januar 2021 gilt lt. Bund-Länder-Beschluss die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (sogenannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften. Normale Alltagsmasken sind nicht mehr zugelassen.
Die Maskenpflicht gilt in Bussen, Zügen sowie an Haltestellen und Bahnsteigen. Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und wird durch die Polizei mit einem Bußgeld zwischen 100 und 250 Euro geahndet (Bußgeldkatalog vom 26.10.2020).
In manchen Bussen oder an Schaltern bieten Plexiglasscheiben einen gleichwertigen baulichen Schutz. In diesem Fall besteht für den Busfahrer bzw. den Mitarbeiter keine Maskenpflicht.
Die TGO appelliert weiterhin an seine Fahrgäste, die bekannten Hygieneregeln (regelmäßig die Hände waschen und in Ihre Armbeuge husten und niesen) dringend zu befolgen. Außerdem ist wichtig, dass die Fahrgäste sich über die komplette Zug- und Buslänge verteilen. Nutzen Sie bitte alle Türen, diese öffnen meist automatisch. Die Verkehrsunternehmen der TGO halten trotz Einschränkungen des öffentlichen Lebens und sinkender Fahrgastzahlen das Leistungsangebot auf hohem Niveau, damit die Fahrgäste ausreichend Platz finden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass der Beschluss der Landesregierung zum 27. April 2020 somit nicht mehr gilt und Alltagsmasken im ÖPNV nicht mehr zugelassen sind!
Vielen Dank für die Unterstützung!
Bleiben Sie gesund!
Flyer als PDF downloaden (1,471 MB)