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CORONA-Virus (COVID-19) INFO

Folgend finden Sie Informationen, Anweisungen und Regelungen für den ÖPNV im Ortenaukreis während der Corona-Krise

Aktuelle Informationen rund im Corona im ÖPNV:

Der Onlinefahrplan auf dem DB-Navigator, dem DB-Streckenagent und den einschlägigen Informationsportalen (bahn.de/aktuell, EFA-BW) wird laufend aktualisiert. Land und Verkehrsunternehmen empfehlen, vor jeder Reise über den aktuell gültigen Fahrplan auf den jeweiligen Internetseiten zu informieren.

Aktuelle Infos zu Corona des Land Baden-Württemberg

Akutelle Informationen der BAHN zu COVID-19

Aktuelle Informationen der NVBW zu COVID-19

Aktuelle Meldungen der DB Regio Bus

Aktuelle Störungen der SWEG

TGO Geschäftsstelle für den Kundenverkehr geschlossen

Liebe Fahrgäste und Kunden,

die TGO Geschäftsstelle bleibt bis zum 07.03.2021 für den Kundenverkehr geschlossen. Alle Anliegen werden aber weiterhin bearbeitet. Nutzen Sie daher bitte Telefon oder E-Mail zur Kontaktaufnahme:

Telefon: 0781 / 966 789 910   oder   E-Mail: tgo@ortenaulinie.de

Telefonisch sind wir Montag bis Freitag von 8-12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13 bis 15 Uhr erreichbar.

Bleiben Sie gesund und allzeit gute Fahrt mit der Ortenaulinie
ihr TGO-Team

Busse der SWEG nach Ferienfahrplan / RVS nach Schul-Fahrplan

Die Linienbusse der Südwestdeutschen Landesverkehrs-AG (SWEG) fahren in Absprache mit den Aufgabenträgern von Montag, 18. Januar 2021 bis auf weiteres, nach dem Ferienfahrplan. Grund dafür ist die Entscheidung der baden-württembergischen Landesregierung, die Schulen und Kindertagesstätten zur Eindämmung des Corona-Virus weiterhin zu schließen, wodurch sich eine deutliche Verringerung der Fahrgastzahlen ergibt.

Aufgrund der Kurzfristigkeit der Änderungen kann es vorkommen, dass die Informationen in den Online-Auskunftssystemen nicht aktuell angepasst sind. Bitte beachten Sie auch: Aufgrund der aktuellen Lage können sich jederzeit Änderungen ergeben.

ACHTUNG! Der Linienverkehr der RVS-Südwestbus im Ortenaukreis fährt bis 14.02. nach Regel-Fahrplan! In der Zeit vom 15.02. bis 19.02.2021 nach Ferienfahrplan.

Der Ringsbus-Verkehr in Oberkirch fährt bis zum 21.02.2021 nach Ferienfahrplan.


Ab dem 22.02.2021 sollen alle Verkehrsbetriebe wieder nach Regelfahrplan mit Schulbusverkehr verkehren. Änderungen vorbehalten.

Alle Fahrgäste werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über ihre Busverbindungen zu informieren.


Quelle: SWEG  + RVS

Keine Pausierung von TGO-Abos möglich

Es besteht aktuell leider keine Möglichkeit ein TGO-Abo auf Grund der Corona-Pandemie zu pausieren. Alle Linien innerhalb der TGO werden wie gewohnt bedient und es gibt keine Einschränkungen. Wir bitten um Ihr Verständnis, vielen Dank! 

Schwerpunktkontrollen zur Maskenpflicht

In den kommenden Wochen werden in Abstimmung mit den Ortspolizeibehörden und der Polizei verstärkte Kontrollen der Maskenpflicht in den Zügen des Regionalverkehrs stattfinden. In den Bussen und Trams im Verbundgebiet werden ebenfalls verstärkt Kontrollen stattfinden. Vielen Dank für ihr Verständnis.

DB-Reisezentren im Ortenaukreis geöffnet

Die DB-Reisezentren am Bahnhof Offenburg, Lahr, Achern und Hausach haben für Sie geöffnet.

Mit Bus und Bahn zur Schule / Corona-Schutzmaßnahmen

Auf dem sonst gewohnten Schulweg mit Bus und Bahn wird es vielleicht Unklarheiten wegen der Corona-Schutzmaßnahmen geben: Wie verhalte ich mich in Bus und Bahn, was ist mit der Maske, was kann ich tun, um Abstand zu halten? Klar ist: Die Fahrt mit Bus und Bahn ist sicher – und gut für Umwelt und Klima. Der VDV-Erklärfilm richtet sich an euch, liebe Schülerinnen und Schüler, um Bus und Bahn auch in Coronazeiten nutzen zu können.

Maskenpflicht ab Montag 27. April im gesamten ÖPNV und beim Einkaufen!

Maskenpflicht

Ab dem 27. April 2020 gilt in Baden-Württemberg die Maskenpflicht. Beim Einkaufen und im ÖPNV müssen sogenannte „Alltagsmasken“ getragen werden, die Mund und Nase bedecken. Beachten Sie weiterhin, dass Sie sich regelmäßig die Hände waschen und in Ihre Armbeuge husten und niesen. Halten Sie – wenn möglich – Abstand. Mehr Infos ...

Meldung des Land Baden-Württemberg zur Maskenpflicht

Anleitungen für eigene Masken (Land BW)

Entwertung der Punktekarte durch Fahrgast

Um weiterhin die Entwertung der Punktekarte sicherzustellen darf der Fahrgast diese durch Eintragung des Nutzungsdatums selbst entwerten. Es ist darauf zu achten, dass die Tinte des benutzten Schreibstiftes nicht verwischt oder gelöscht werden kann. Wir empfehlen die Benutzung von Schreibstiften mit dokumentenechter Tinte (z.B. Kugelschreiber).

Diese Ausnahmeregelung gilt nur wenn der Vordereinstieg im Bus nicht gewährleistet werden kann.

Für Fahrten mit Nahverkehrszügen muss die Punktekarte weiterhin wie gewohnt am örtlichen Entwerter im Bahnhofsbereich entwertet werden.

Hygiene-Knigge und Tipps für den ÖPNV / bwegt

Aktuelle Meldungen im Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg und weitere Infos unter: www.bwegt.de/coronavirus/ 


Hygiene-Knigge als Video: https://youtu.be/amtCfYepVKg 

HELFEN SIE MIT, DIE AUSBREITUNG DES CORONAVIRUS EINZUDÄMMEN!

FAQ

Quelle: NVBW Stand: 31.03.2020

Alle FAQs von NVBW

Soll ich überhaupt noch ÖPNV benutzen?


Wird der Regionalverkehr aufrechterhalten, welche Einschränkungen gibt es?

Das Ministerium strebt an, den öffentlichen Verkehr mit Bahnen und Bussen aufrecht zu erhalten. Durch die Pandemie kommt es aber natürlich auch zu Personalengpässen bei Verkehrsunternehmen und in den Leitstellen sowie Stellwerken der Deutschen Bahn. Deswegen haben das Land und die Verkehrsunternehmen ein reduziertes, aber stabiles Grundangebot ausgearbeitet. Neue Fahrpläne hierzu werden in den Auskunftssystemen der Deutschen Bahn und der anderen Verkehrsunternehmen sowie der Verkehrsverbünde bereitgestellt.


Kann es sein, dass der ÖPNV ganz eingestellt wird?

Völlig auszuschließen ist das nicht. Das Land verfolgt aber das Ziel, während der Pandemie zuverlässig das reduzierte, aber stabile Grundangebot zu gewährleisten, damit Beschäftigte mit systemrelevanten Berufen (z.B. Krankenschwestern/Pfleger etc.) weiterhin mit dem ÖPNV zu ihrem Arbeitsplatz kommen.


Was genau bedeutet „Aussteigekarte“?

Die Aussteigekarte der Bundespolizeit kommt zum Einsatz, wenn während einer Bahnfahrt Verdachtsfälle auf eine Infektion mit dem Corona-Virus auftreten. Das Bahnpersonal verteilt das Dokument dann an Fahrgäste, die sich in der Nähe des/der möglicherweise Infizierten aufgehalten haben. In der Aussteigekarten halten wir Informationen über die Zugverbindung, Wohnanschrift und Erreichbarkeit der Reisenden und ihrer engen Angehörigen fest. So können die Gesundheitsbehörden in Verdachtsfällen mit Betroffenen in Kontakt treten und Schutzmaßnahmen ergreifen.


Wer ist zuständig bei einem Coronaverdacht im Zug?

Die Bundespolizei hat entschieden, wie im Falle eines Coronaverdachts in einem Zug auf Strecken der Deutschen Bahn vorgegangen werden soll: Das Zugpersonal hält mithilfe der Aussteigekarte die persönlichen Daten der betroffenen Person fest. Auf den Strecken anderer Betreiber (z. B. SWEG oder AVG) wird ebenfalls in diesem Sinne verfahren. Wenden Sie sich als Fahrgast bitte also im Fall eines Verdachts an das Zugpersonal.


Darf man mir den Ein- oder Ausstieg verweigern?

Im Rahmen des allgemeinen Hausrechts kann das betreffende Verkehrsunternehmen (z. B. Deutsche Bahn, SWEG oder AVG) den Einstieg verweigern. Hinzukommen die gesetzlichen Anordnungsrechte der zuständigen Behörden und des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes.


Wie wird gewährleistet, dass Fahrgäste die Abstandsregel einhalten können?

Die Eisenbahnunternehmen fahren mit möglichst langen Zügen, um den Sicherheitsabstand in den Waggons zu gewährleisten. Das Fahrgastaufkommen wird an wichtigen Punkten, etwa am Knoten Stuttgart, beobachtet. So kann die Anzahl der Fahrgäste zu verschiedenen Tageszeiten eingeschätzt und die Kapazität der Züge – wenn nötig – angepasst werden. Wenn Sie zu viele Fahrgäste in einem Zug bemerken, dann informieren Sie uns unter qualitaet@nvbw.de unter Angabe des Zuges und der Anzahl der Wagen. 


Was ist, wenn die empfohlene Abstands-Regel nicht eingehalten werden kann?

In diesem Fall sollte der Zug nicht betreten oder verlassen werden. Es wird empfohlen, den nächsten Zug zu nutzen bzw. die Fahrt fortzusetzen.


Was ist sicherer: Bahn oder Bus?

Aus unserer Sicht besteht kein Unterschied. Die Ansteckungsgefahr ist abhängig vom jeweiligen Besetzungsgrad des Fahrzeuges. Mehr dazu unter „Was ist, wenn die empfohlene Abstandsregelung nicht eingehalten werden kann?“


Wer sollte dieser Tage nicht fahren?

Alle, die es nicht unbedingt müssen. Den ÖPNV sollte nur noch nutzen, wer keine andere Alternative hat, damit die sicher zur Arbeit kommen, die für unsere Versorgung wichtig sind.


Gehen jetzt alle Türen automatisch auf?

Sofern dies technisch möglich ist, ja.


Infos zum Ticketkauf / Was gibt es jetzt beim Ticketkauf zu beachten?

Die üblichen Vertriebskanäle wie Fahrkartenautomaten, Online- und Handy-Tickets stehen weiterhin zur Verfügung. Im personenbedienten Verkauf kann es aufgrund von Personalprobleme zu Einschränkungen kommen. Bitte informieren Sie sich direkt bei den Verkehrsverbünden, die entsprechenden Links finden Sie auf unserer Verbundkarte: www.bwegt.de/ihr-nahverkehr/karten/verbundkarte/


Infos zu den Tickets: Was wird rückerstattet? Wie wird rückerstattet?

Kulanzerstattungen können je nach Tarifart variieren. Entscheiden müssen hierüber die Verkehrsverbünde bzw. für den Bw-Tarif die Baden-Württemberg-Tarifgesellschaft. Für Fernverkehrstickets der DB gelten derzeit großzügige Kulanzregeln, die unter www.bahn.de eingesehen werden können. Bitte informieren Sie sich direkt bei den Verkehrsverbünden, die entsprechenden Links finden Sie auf unserer Verbundkarte: https://www.bwegt.de/ihr-nahverkehr/karten/verbundkarte/


Wenn keine Fahrkartenkontrollen mehr stattfinden, muss ich dann kein Ticket mehr lösen?

Reduzierte Ticketkontrollen dienen dem Gesundheitsschutz der Fahrgäste und der Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen. Das ändert nichts daran, dass die Pflicht besteht, vor Fahrantritt eine Fahrkarte zu lösen. 


Wie hoch ist das Risiko, dass ich mich in Bahnen anstecke?

Das Risiko ist nach derzeitigem Kenntnisstand beherrschbar, wenn ein Abstand von zwei Metern zum Nachbarn eingehalten wird. Des Weiteren soll der Kontakt mit Halteknöpfen etc. weitestgehend vermieden werden. Überall, wo es technisch möglich ist, werden die Türen in den Zügen zentral vom Fahrpersonal geöffnet und geschlossen. Unabhängig hiervon sollten bei der ÖPNV-Nutzung Handschuhe getragen bzw. nach dem Verlassen der Fahrzeuge die Hände desinfiziert werden. Fahrgäste sollten sich an die in den Zügen kommunizierten Verhaltensregeln halten.


Ändern sich die Ticketpreise?

Nein.

Bitte informieren Sie sich bei den Verkehrsverbünden. Links zu den einzelnen Verkehrsverbünden finden Sie auf unserer Verbundkarte.


Muss ich auch im Nahverkehr den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten?

Auch im Nahverkehr gilt natürlich der gebotene Sicherheitsabstand. Fahrgäste können selbst dabei unterstützen: Versuchen Sie, wenn es möglich ist, Ihre Fahrten auf Randzeiten zu verschieben und immer zu überlegen, ob sie wirklich notwendig sind.

Auch Arbeitgeber können die Situation erleichtern: Wenn möglich, flexibilisieren Sie die Anfangszeiten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die Zugkapazitäten in der Hauptreisezeit zu entlasten. Ermöglichen Sie das Arbeiten im Home-Office, wann immer es geht.


Wieso wurde der reduzierte Grund-Fahrplan eingeführt?

Durch Corona werden immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch der Verkehrsunternehmen krank und/oder müssen sich in Quarantäne begeben. Das betrifft natürlich auch die Lokführerinnen und Lokführer. Deshalb versuchen wir, mit einem reduzierten Grundfahrplan trotz aller Herausforderungen nach wie vor einen stabilen Nahverkehr zu gewährleisten. Er ist auf einigen Strecken am 23.03. in Kraft getreten, bis einschließlich 30.03. kommen viele weitere Strecken hinzu.

Die Eisenbahnunternehmen bemühen sich, die Länge der Züge soweit wie möglich beizubehalten und sie nicht zu verkürzen. Denn nach wie vor nutzen viele Fahrgäste die Züge für den Arbeitsweg. Diesen soll es möglich sein, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Wenn ein Zug trotzdem zu voll sein sollte, steigen Sie bitte nicht ein und informieren Sie uns unter qualitaet@nahverkehr.de.


Wenn ich zu einer Risikogruppe gehöre, kann ich dann mit Bus und Bahn fahren?

Menschen, die zu den Risikogruppen gehören, sollten auf die Nutzung des ÖPNV verzichten. Gleiches gilt für Angehörige, die unmittelbar in Kontakt zu diesen Personen stehen (z. B. weil sie zusammen mit diesen eine Wohnung oder ein Haus teilen). Für diese Personen stellen Bus- und Bahnfahrten ein erhebliches Risiko dar, sich mit COVID-19 anzustecken. Dieses Risiko sollten sie auf jeden Fall minimieren.


(Erstellt am 15. Februar 2021)
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Kontakt

TGO-Tarifverbund
Ortenau GmbH
Hauptstr. 66, 77652 Offenburg

Tel.: 0781 / 966 789 910
tgo@ortenaulinie.de
www.ortenaulinie.de



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