TGO - Job-Ticket

Job-Ticket

TGO - Job-Ticket

Maßgeschneidert für Berufspendler

  • Vergünstigtes Zeitkarten-Abonnement für Berufspendler
  • Mindestlaufzeit ein Jahr
  • Nach Ablauf des ersten Bezugsjahres monatlich kündbar
  • persönliche Fahrkarte, nicht übertragbar
  • Berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs
  • Als Berechtigungsnachweis benötigen Sie lediglich eine Bestätigung (Arbeitgeberbescheinigung) Ihres Arbeitgebers.
  • Gültig für den angegebenen Kalendermonat
  • Gültig bis einschließlich am ersten Werktag des folgenden Monats
  • Monatliche Zahlweise per SEPA-Lastschrift
  • Monatliche Zustellung der Fahrkarte nach Hause

Preise Job-Ticket

Preisstufe Zonenanzahl Preis mtl. im Abo
1 - Kurzstrecke 1 Tarifzone 46,50 €
2 - Mittelstrecke 2 Tarifzonen 60,50 €
3 - Langstrecke 3 und mehr Tarifzonen* 75,40 €
*Netzkarte    

Alle angegebenen Preise sind Euro-Beträge und verstehen sich inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Für die Fahrpreis- / Preisstufenberechnung bitte den TGO-Tarifzonenplan beachten!

Bestellung Job-Ticket

Für den Bezug des TGO Job-Tickets ist ein Nachweis über ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis erforderlich. Bitte laden Sie die Arbeitgeberbescheinigung herunter, füllen diese aus und lassen Sie diese von Ihrem Arbeitgeber bestätigen.

Arbeitgeberbescheinigung TGO - Job-Ticket (109 KB)


Für Änderungen am bestehenden Abo nutzen Sie bitte folgendes Formular: 

Job-Ticket Änderungsantrag (189 KB) downloaden/einsehen!

Sie können die Arbeitgeberbescheinigung und das Änderungsformular am Computer z.B. mit dem Adobe Reader ausfüllen, ausdrucken und speichern. Das Ausfüllen im Browser funktioniert nur eingeschränkt.

Wer bekommt das Job-Ticket?

Das Job-Ticket ist ein vergünstigtes Zeitkarten-Abonnement für Berufspendler mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr (Jahreskarten-Abonnement). Als Berechtigungsnachweis benötigen Sie lediglich eine Bestätigung (Arbeitgeberbescheinigung) Ihres Arbeitgebers.

Das Job-Ticket ist persönlich auf Sie ausgestellt, d.h. die Karte ist nicht übertragbar.

Wo kann ich das Job-Ticket kaufen?

Das Job-Ticket ist ausschließlich bei der TGO-Geschäftsstelle erhältlich. Bitte nutzen Sie für die Bestellung das Online-Bestellformular.

Wo ist das Job-Ticket gültig?

  • Das Job-Ticket berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten in öffentlichen Bussen und Nahverkehrszügen innerhalb der Gültigkeitsdauer und des Geltungsbereichs im Tarifverbund Ortenau. 
  • Die Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen der DB AG ist möglich, wenn Sie zu Ihrem Job-Ticket zusätzlich ein weiteres Job-Ticket-Abonnement der Preisstufe 1 beziehen.
    Wenn Sie die 1. Klasse nutzen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an unser Kundencenter (abo@ortenaulinie.de). 

Wie erhalte ich das Job-Ticket?

  • Das Job-Ticket setzt sich aus 12 Fahrkarten für die jeweiligen Kalendermonate zusammen. Sie erhalten die einzelnen Fahrkarten zu jedem Monatsende pünktlich und bequem für den Folgemonat per Post nach Hause zugesandt. Im Gegenzug buchen wir monatlich am 1. Werktag den entsprechenden Monatsteilbetrag per SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Bankkonto ab.
  • Job-Ticket Anträge, Änderungsmeldungen (z.B. wegen Namensänderung, Adressenwechsel oder neuer Bankdaten) und Kündigungen müssen bis zum 10. eines Monats bei der TGO-Geschäftsstelle eingehen, um für den Folgemonat berücksichtigt werden zu können.
  • Der Kunde ist selbst verpflichtet die Monatsabschnitte (Fahrkarten) für etwaige Nachweise zu sammeln und 
    aufzubewahren. Eine nachträgliche Bescheinigung kann nicht ausgestellt werden.
  • Eine Kündigung während des ersten Abonnementjahres ist nicht möglich. Danach wird das Abo automatisch (monatlich) fortgeführt, ohne dass es einer weiteren Antragstellung bedarf. Falls Sie das Abo beenden möchten, können Sie – nach Ablauf des ersten Bezugsjahres – monatlich zum Folgemonat schriftlich kündigen.

Ausnahmen: Bei vom Arbeitgeber bestätigter Kündigung des Arbeitsverhältnisses, räumlicher Versetzung oder Wohnortwechsel ist die vorzeitige Abo-Kündigung möglich. Sollte jedoch wegen Unregelmäßigkeiten (Kartennutzung, Zahlungseingang) die vorzeitige Abo-Kündigung durch die TGO erfolgen, wird der Differenzbetrag zwischen den monatlichen Job-Ticket-Teilbeträgen und den entsprechenden vollen TGO-Monatskartenpreisen zurückerhoben.

Wie berechnet sich der Preis bzw. die Preisstufe?

Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der bei der Fahrt zwischen Start- und Zielort berührten Tarifzonen.

z.B. Von Offenburg nach Lahr = 2 Tarifzonen = Preisstufe 2

Für Fahrpreis- oder Preisstufenberechnung nutzen Sie bitte den TGO-Tarifzonenplan!

Bei Über- bzw. Durchfahrt Appenweier wird die Zone 4 nicht zur Fahrpreisberechnung gezählt.
Bei Start in Appenweier wird Zone 4 mitgezählt.

Gibt es mehrere Fahrtmöglichkeiten in Richtung des Fahrziels, wird der kürzeste Weg zur Fahrpreisberechnung herangezogen.

Alternativ können Sie sich Ihren Tarif ganz bequem mit dem Tarifcheck berechnen lassen!

Preis und Fahrkarte finden!

TGO - Tarifcheck!

Mit dem Tarifcheck! können Sie leicht berechnen, wie viele Zonen Sie von Ihrem Start- bis zum Zielort durchfahren. Der Preis, die Preisstufe und mögliche Fahrkarten werden Ihnen ebenfalls angezeigt.

Kostenloser Freizeitnutzen!

An Samstag, Sonn- und Feiertagen gelten Zeitkarten aller Preisstufen als TGO-Netzkarte in der gesamten Ortenau und auf der Tramlinie D von Kehl nach Strasbourg (gilt nicht für D-Ticket JugendBW und Deutschland-Ticket)! Zudem können an diesen Tagen bei allen TGO Erwachsenen-Zeitkarten (alle Zeitkarten außer den Schüler-Monatskarten, D-Ticket Jugend BW und Deutschland-Ticket) ein Erwachsener und zwei Kinder (oder alle eigenen Kinder) unter 15 Jahren kostenlos mitfahren.

Wichtiger Hinweis für Abo´s

Abo-Bestellungen sowie Änderungen – zum Beispiel bei Namens- oder Adressänderungen oder neuen Kontodaten – und auch Kündigungen müssen spätestens bis zum 10. eines Monats bei der TGO vorliegen.
Nur dann können sie für den folgenden Monat berücksichtigt werden.

Datenschutzhinweise Abo-Vertrieb

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den Datenschutzhinweisen für den TGO Abo-Vertrieb: Datenschutzhinweise Abo-Vertrieb (95 KB)