TGO - Schüler-Monatskarte

Schüler-Abo

TGO - Schüler-Abo

Jahresabonnement für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende

  • Schüler-Monatskarte im Abonnement
  • Mindestlaufzeit 1 Jahr, danach monatlich kündbar
  • Berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten im gesamten TGO-Verbundgebiet
  • persönliche Fahrkarte, nicht übertragbar
  • Gültig für den angegebenen Kalendermonat
  • Gültig bis einschließlich am ersten Werktag des folgenden Monats
  • Kostenloser fanta5 Freizeitnutzen inklusive
  • Monatliche Zahlweise per SEPA-Lastschrift
  • Monatliche Zustellung der Fahrkarte nach Hause

Bitte beachten! Ab 15 Jahre nur gültig mit einem gültigen Schüler- / Studentenausweis oder einer Berechtigungskarte eines Verkehrsunternehmens. Ab 16 Jahre muss zusätzlich ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt werden.

Preis Schüler-Abo

Preisstufe monatlicher Teilbetrag
Netzkarte für das gesamte Verbundgebiet 38,50 €

Alle angegebenen Preise sind Euro-Beträge und verstehen sich inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bestellung Schüler-Abo


Für Änderungen am bestehenden Abo nutzen Sie bitte folgendes Formular: 

Schüler-Abo Änderungsantrag (161 KB) öffnen / downloaden

Sollten Sie bereits ein D-Ticket-JugendBW beziehen, nutzen Sie bitte das Wechselformular.

Sie können das Änderungsformular am Computer z.B. mit dem Adobe Reader ausfüllen, ausdrucken und speichern. Das Ausfüllen im Browser funktioniert nur eingeschränkt.

Wo kann ich das Schüler-Abo kaufen?

Das Schüler-Abo ist ausschließlich bei der TGO-Geschäftsstelle erhältlich. Bitte nutzen Sie für die Bestellung das obenstehende Antragsformular.

Kostenloser Freizeitnutzen fanta5

TGO - Freizeitnutzen für Schüler!

Keine Lust zu Hause rumzuhängen? Warum auch! Die Schüler-Monatskarten der TGO gelten montags bis freitags ab 14:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie an landeseinheitlichen Ferientagen* (nicht an beweglichen Ferientagen) ganztägig als Netzkarte im gesamten TGO-Verbundgebiet, sowie in den Nachbarverbünden RVF (Regio-Verkehrsverbund Freiburg), MOVE (Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg), RVL (Regio Verkehrsverbund Lörrach) und WTV (Waldshuter Tarifverbund). Mal eben um 14 Uhr nach Freiburg zum shoppen? Null Problemo!

An Samstagen, Sonn- und gesetzlichen deutschen Feiertagen gültig auch auf der Straßenbahnlinie Tram D zwischen den Endhaltestellen.

"fanta5" Website

Sommerferien-Aktion

Freie Fahrt in den Sommerferien im "fanta5 Verbundgebiet". Schüler, Azubis und Studenten können bereits Ende Juli die TGO Schülermonatskarte "September" kaufen und während der Sommerferien kostenlos Bus und Bahn im gesamten TGO-Verbundgebiet (Ortenaukreis) sowie in den südbadischen Partnerverbünden RVF, VSB, RVL und WTV benutzen. "fanta5 - soviel Freiheit muss sein". Es gilt also: "1 Monat zahlen - 2 Monate fahren"!

Bitte beachten Sie, dass diese Schüler-Ferien-Aktion nicht für das TGO Schüler-Abo gilt! Im Abo ist der kostenlose Monat August bereits im monatlichen Beitrag verrechnet!

Warum auch im Monat August eine Fahrkarte?

„Die Schüler-Ferien-Aktion“ der TGO ist nur für freiverkäufliche Schüler-Monatskarten gültig, aber nicht für das Schüler-Abo da hier der kostenlose Monat August bereits im monatlichen Beitrag verrechnet ist!
Daher erhalten alle Schüler-Abo-Abonneneten auch für den Monat August eine Fahrkarte.

Mitnahmeregelung Eltern und Geschwister

An Wochenenden (Samstag und Sonntag) und gesetzlichen Feiertagen können zudem Eltern und Geschwister (diese ohne Altersbeschränkung) kostenlos vom Karteninhaber innerhalb des TGO-Tarifgebiets und auf der Straßenbahnlinie Tram D zwischen den Endhaltestellen mitgenommen werden.

Diese Regelung ist deutschlandweit einmalig! Sie bezieht sie sich natürlich ausschließlich auf das Verbundgebiet der TGO, also auf den Ortenaukreis, sowie die Linie der Tram D!

Wer bekommt das Schüler-Abo?

  • Das Schüler-Abo ist ein vergünstigtes Schüler-Abonnement für Schüler/-innen, Student/-innen und Auszubildende mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr (Jahreskarten-Abonnement). Ab 15 Jahren gilt die Schüler-Monatskarte nur zusammen mit einem gültigen Schüler- bzw. Studentenausweis oder einer gültigen Berechtigungskarte eines Verkehrsunternehmens. Ab 16 Jahren ist zusätzlich ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen.
  • Das persönliche Schüler-Abo ist nicht auf andere Personen übertragbar. 

Wo ist das Schüler-Abo gültig?

  • Schüler-Abos/Schüler-Monatskarten gelten für den angegebenen Kalendermonat und darüber hinaus bis einschließlich am 1. Werktag des folgenden Monats zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb des gesamten TGO-Verbundgebiet. Ist dieser Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis zum nächstfolgenden Werktag. 

Wie erhalte ich das Schüler-Abo?

  • Das Schüler-Abo setzt sich aus 12 Fahrkarten für die jeweiligen Kalendermonate zusammen. Sie erhalten die einzelnen Fahrkarten zu jedem Monatsende pünktlich und bequem für den Folgemonat per Post nach Hause zugesandt. Im Gegenzug buchen wir monatlich am 1. Werktag den entsprechenden Monatsteilbetrag per SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Bankkonto ab.
  • Schüler-Abo Neuanträge, Änderungsmeldungen (z.B. wegen Adressenwechsel oder neuer Bankdaten) und Kündigungen müssen bis zum 10. eines Monats bei der TGO-Geschäftsstelle eingehen, um für den Folgemonat berücksichtigt werden zu können.
  • Der Kunde ist selbst verpflichtet die Monatsabschnitte (Fahrkarten) für etwaige Nachweise zu sammeln und aufzubewahren. 
    Eine nachträgliche Bescheinigung kann nicht ausgestellt werden.
  • Eine Kündigung während des ersten Abonnementjahres ist nicht möglich. Danach wird das Abo automatisch (monatlich) fortgeführt, ohne dass es einer weiteren Antragstellung bedarf. Falls Sie das Abo beenden möchten, können Sie – nach Ablauf des ersten Bezugsjahres – monatlich zum Folgemonat schriftlich kündigen.
    Sollte jedoch wegen Unregelmäßigkeiten (Kartennutzung, Zahlungseingang) die vorzeitige Abo-Kündigung durch die TGO erfolgen, wird der Differenzbetrag zwischen den monatlichen Schüler-Abo-Teilbeträgen und den vollen TGO-Schülermonatskartenpreisen zurückerhoben.

Wichtiger Hinweis für Abo´s

Abo-Bestellungen sowie Änderungen – zum Beispiel bei Namens- oder Adressänderungen oder neuen Kontodaten – und auch Kündigungen müssen spätestens bis zum 10. eines Monats bei der TGO vorliegen.
Nur dann können sie für den folgenden Monat berücksichtigt werden.

* Ferientage 2026 / 2027

Pfingsten 2026: 26.05. - 05.06.2026
Sommer 2026: 30.07. - 12.09.2026
Herbst: 2026. 26. - 30.10.2026 + 31.10.2026
Weihnachten 2026: 23.12.2026 - 09.01.2027
Ostern 2027: 25.03. - 03.04.2027
Pfingsten 2027: 17.05. - 29.05.2027
Sommer 2027: 29.07. - 11.09.2027 

Landeseinheitliche Ferientage Baden-Württemberg

Datenschutzhinweise Abo-Vertrieb

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den Datenschutzhinweisen für den TGO Abo-Vertrieb: Datenschutzhinweise Abo-Vertrieb (95 KB)