Deutschland-Ticket
Eine Fahrkarte für ganz Deutschland

Bund und Länder haben sich auf die Einführung eines bundesweit im ÖPNV gültigen Fahrscheins geeinigt, der als Fortführung des 9-Euro-Tickets aus den Sommermonaten des Jahres 2022 gelten soll. Näheres zum Deutschland-Ticket von Seiten der Bundesregierung finden Sie hier.
Ab 1. Mai 2023 startet das Deutschland-Ticket. Es ist ein deutschlandweit gültiges und rein digitales Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) in der 2. Klasse. Es kostet 49,- Euro pro Monat und ist ausschließlich im Abonnement erhältlich. Es wird monatlich kündbar sein.
WICHTIG: Das Deutschland-Ticket der TGO ist ein rein digitales Produkt (E-Ticket), das per App auf Ihr Smartphone (Android oder iOS) ausgespielt wird. Keine Sorge, es wird unkompliziert für Sie sein. Eine Ausgabe in Papierform oder als Plastikkarte wird es nicht geben. Details folgen in Kürze.
Was kostet das Deutschland-Ticket
49,- € (monatlich)
Erweiterung und Mitnahme
Aktuell noch keine Erweiterung auf 1. Klasse möglich.
Keine Mitnahmemöglichkeiten von Personen, Hunden oder Fahrrädern.
Kein Freizeitnutzen (z.B. Tram D) wie bei den TGO-Zeitkarten.
Ich möchte das Deutschland-Ticket neu erwerben
Wie geht das? Ab dem 3. April 2023 können Sie hier das Deutschland-Ticket online bestellen!
Ich habe bereits ein TGO-Abo und möchte zum Deutschland-Ticket wechseln...
Abonnent:innen können ab sofort einen Wechsel von Ihrem bestehenden TGO-Abo ins Deutschland-Ticket (49-Euro-Monatsabo) über ein Wechselformular beantragen:
Und wenn ich nicht wechseln möchte?
Dann bleibt alles beim Alten. Wenn Sie nicht wechseln möchten, müssen Sie nichts tun und ihr bisheriges Abo läuft ganz normal weiter. Außerdem werden alle Ticket- und Abo-Varianten des TGO-Tarifs auch nach dem 1. Mai 2023 weiterhin angeboten, inkl. des Freizeitnutzen.
Vorteilsvergleich Erwachsenen-Zeitkarten
Die folgende Grafik zeigt Ihnen beispielhaft die Unterschiede verschiedener Erwachsenen-Zeitkarten mit dem Deutschlandticket auf:
Wichtiger Hinweis für Abo´s

Abo-Anträge, Änderungen (z.B. wegen Namensänderung, Adressenwechsel, neuer Kontodaten) und Kündigungen müssen bis zum 10. eines Monats bei der TGO eingehen, um für den Folgemonat berücksichtigt werden zu können.