Wechsel zum Deutschland-Ticket
Über das folgende Formular können TGO-Abo-Bestandskunden (außer Schüler-Abos) einen Wechsel in das Deutschland-Ticket beantragen. Dadurch wird das bestehende Abonnement (z.B. Job-Ticket oder Senioren-Abo) ab dem gewünschten Startdatum in das Deutschland-Ticket überführt. Das bisherige Abonnement wird automatisch beendet.
Bitte beachten: Die Variante Deutschland-Ticket JOB kann nur per Kooperationsvereinbarung zwischen TGO und Arbeitgeber unter gewissen Vorraussetzungen (min. 25% Zuschuss des Arbeitgebers) ausgegeben werden und ist nicht im freien Verkauf für jede*n erhältlich. Wir bitten um Verständnis.
Hansgrohe-Job-Tickets/Firmenpool-Tickets können nicht ins Deutschland-Ticket umgestellt werden.
Wer aktuell ein Schüler-Abo der TGO besitzt bestellt bitte das D-Ticket JugendBW neu.
Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer aktuellen Abo-Fahrkarte unten in der Mitte (4- bzw. 5-stellige Nummer).
Wechselantrag TGO-Abo zu Deutschland-Ticket
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, damit wir den Wechselantrag eindeutig zuordnen können. Vielen Dank.
* Pflichtangaben
Bitte beachten Sie:
Mit Ihrem Änderungsantrag geben Sie ein verbindliches Angebot zum Wechsel Ihres Abonnementvertrages in das Deutschland-Ticket mit einer deutschlandweiten Gültigkeit und einem monatlichen Preis in Höhe von 49,00 € (bzw. 46,55 € Job-Variante) ab (§ 145 BGB). Der Abonnementvertrag kommt durch Annahme Ihres Vertragsangebotes durch die TGO-Tarifverbund Ortenau GmbH zustande, die wir Ihnen gesondert mit der Vertragsbestätigung mitteilen werden. Eine Zahlungsverpflichtung entsteht selbstverständlich erst mit der Vertragsbestätigung und nur dann, wenn die gesetzliche und tarifliche Grundlage festgelegt ist. Weitere Einzelheiten zum Vertrag und Ticket, insbesondere zu den Beförderungsbedingungen, veröffentlichen wir unter: ortenaulinie.de/deutschlandticket, sobald diese durch Gesetz oder Tarifgenehmigung festgelegt sind. Die TGO-Tarifverbund Ortenau GmbH behält sich die Nichtannahme des Angebots sowie den Rücktritt vom Vertrag vor, insbesondere für den Fall, dass die noch nicht vorliegende Regelung durch Gesetz oder Tarifgenehmigung von der Bestellung wesentlich abweicht.