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Erstattung des bwTreuebonus ist erfolgt!

Wir schenken allen Jahreskartenbesitzern eine halbe Monatsrate

Stammkunde sein, lohnt sich! Wir belohnen die Treue der Abo-Kunden des TGO-Tarifverbund Ortenau und sagen damit Danke! Im April 2021 bekommen Stammkunden im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die während der andauernden Corona-Pandemie ihre Abos nicht gekündigt haben, einen halben Monatsbeitrag erstattet.

Ein Dankeschön vom Land Baden-Württemberg, dem Verkehrsministerium und den Verbünden sowie den Eisenbahnverkehrsunternehmen und Partnern an die Kunden, die uns trotz vorübergehender Schließung von Geschäften und Schulen, Kurzarbeit und Homeoffice treu geblieben sind. Der Treuebonus ist eine landesweite Aktion aller Unternehmen und Verbünde und wird vom Land Baden-Württemberg finanziert.

Mit welchen TGO-Jahreskarten erhalte ich den bwTreuebonus?

Den bwTreuebonus erhalten alle TGO-Kunden die im März 2021 eine der folgenden Fahrkarten beziehen/besitzen:

  • Job-Ticket oder JobTicket BW
  • Senioren-Abo
  • Jahreskarte im Abo
  • Jahreskarte (mit Einmalzahlung)

Ausgenommen vom bwTreueBonus sind Schüler-Abos, da es hier eine gesonderte Aktion geben wird.

Welchen Gültigkeitszeitraum muss das Jahresticket haben?

Ein Abonnement mit monatlicher Abbuchung muss im März 2021 gültig sein. Eine Jahreskarte im Barkauf muss bis mindestens März 2021 gültig sein.

Gilt der bwTreuebonus auch für Schüler?

Die Aktion gilt nicht für Schüler-Abos (hier gab es bereits im Frühjahr/Sommer 2020 eine Treuekation / eine weitere Aktion für 2021 wurde angekündigt).

Wie hoch ist mein bwTreuebonus?

Der Treuebonus entspricht grundsätzlich dem Wert einer halben Monatsrate. Bei monatlicher Abbuchung wird jeweils die aktuelle halbe Monatsrate gewährt, bei Einmalzahlung der jeweilige Jahresbetrag geteilt durch 24. Basis ist immer der bezahlte Tarifpreis (Abbuchungsbetrag des AboCenters).

Muss ich als Abonnent einen Antrag stellen?

Ein namentlich bekannter Abonnent, der mit der TGO einen Vertrag über ein Abonnement (mit monatlicher Abbuchung) abgeschlossen hat, muss keinen Antrag stellen. Der Treuebonus wird automatisch ausbezahlt. Lediglich wenn Sie eine Jahreskarte ohne Vertrag haben, die im Voraus bezahlt wurde, und Sie kein Abonnement abgeschlossen haben, müssen Sie einen Antrag stellen (siehe "Wie erhalte ich meinen bwTreuebonus?").

Wie erhalte ich meinen bwTreuebonus?

Der bwTreuebonus für TGO-Abokunden wird separat im April per Überweisung ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt automatisch, sie müssen nichts unternehmen oder beantragen. 

Bei Jahreskarten ohne Vertrag im Barkauf, bei denen die TGO keine persönlichen Daten hat, ist ein Antrag notwendig.

Bitte beantragen Sie schriftlich formlos (unter Angabe von Name, Adresse und Bankverbindung) die Erstattung. Als Nachweis senden Sie uns bitte die gültige Fahrkarte für den Monat März zu. Vielen Dank. 

Der Antrag muss bis spätestens 30. April 2021 gestellt werden. Nachträgliche Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Weitere Informationen und FAQs

Auf der Internetseite www.bwegt.de/treuebonus#faq finden Sie alle Informationen sowie FAQs zum bwTreuebonus.

zur TGO-Pressemitteilung vom 15.03.2021 ...

(Erstellt am 22. April 2021)
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Abo-Anträge (PDF)

-> Job-Ticket (139,7 KB)
-> Schüler-Abo (159,2 KB)
-> JugendTicketBW (176,9 KB)
-> Jahreskarte (148,8 KB)
-> Senioren-Abo (140,4 KB)

Kontakt

TGO-Tarifverbund
Ortenau GmbH
Hauptstr. 66, 77652 Offenburg

Tel.: 0781 / 966 789 910
tgo@ortenaulinie.de
www.ortenaulinie.de

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