Kulanzregelung „Rastatter Tunnel“ für betroffene Abo-Kunden des Tarifverbund Ortenau (TGO)
Eisenbahnstrecke Karlsruhe-Offenburg

Offenburg, 04. September 2017
Aufgrund der besonderen und unerwarteten Einschränkungen, die sich seit 12. August 2017 durch die Bauarbeiten der Deutschen Bahn (DB) im Bereich des Rastatter Tunnels auch für einige TGO-Fahrgäste ergeben haben, wird den betroffenen Abonnement-Kunden der TGO auf Antrag eine 50% Entschädigung auf ihre Abonnements für die Dauer der Sperrung angeboten. Da Rastatt nicht im Verkehrsgebiet der TGO liegt, betrifft dies ausschließlich Fahrgäste die für ihre Reise ein TGO-Abonnement zusammen mit einem KVV-Abonnement des Karlsruher Verkehrsverbund für ihre Fahrt nutzen. Die Erstattung erfolgt auf Kulanz durch die DB und wird über das TGO-Abocenter reguliert.
Betroffene Abo-Kunden der TGO können innerhalb von 20 Arbeitstagen nach dem tatsächlichen Ende der Streckensperrung – welche voraussichtlich am 7. Oktober 2017 erfolgen soll – den entsprechenden „Erstattungsantrag Tunnel Rastatt TGO-Abonnement“ beim TGO-Abocenter einreichen (nicht per FAX).
Der Erstattungsantrag ist erhältlich auf der TGO-Website www.ortenaulinie.de oder direkt beim TGO-Abocenter: TGO-Tarifverbund Ortenau GmbH, Abocenter, Badstr. 20, 77652 Offenburg, Telefon 0781/805 9643, E-Mail: tgo@ortenaukreis.de
Reisehinweise für den Streckenabschnitt Karlsruhe-Offenburg:
Es ist ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen zwischen Rastatt und Baden-Baden eingerichtet, die im Anschlussverkehr laufend von 5:00 Uhr bis 0:30 Uhr verkehren. Die Busse nehmen dabei die Reisenden aus den ankommenden Zügen auf und warten auch verspätete Züge ab. Die Fahrzeit zwischen Rastatt und Baden-Baden beträgt mit dem Bus rund 20 Minuten. Die Züge verkehren eingeschränkt aus Richtung Karlsruhe bis Rastatt und aus Richtung Offenburg bis Baden-Baden und wenden dort jeweils in die Gegenrichtung. Reisende können die Züge des DB Fernverkehrs zwischen Karlsruhe Hbf und Rastatt und zwischen Baden-Baden und Offenburg auch mit Fahrkarten des Nahverkehrs nutzen. Die Fahrgäste werden gebeten für die Dauer der Störung entsprechend mehr Reisezeit einzuplanen. Den genauen Fahrplan und die Lagepläne der Haltestellen des Schienenersatzverkehrs (SEV) mit Bussen können eingesehen werden unter: https://www.bahn.de/p/view/service/aktuell/baden-wuerttemberg.shtml
Bitte beachten Sie: Der Zeitraum für die Erstattung ist abgelaufen. Es werden keine Erstattungsanträge mehr angenommen und bearbeitet.