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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.ortenaulinie.de.

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die TGO-Tarifverbund GmbH ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ortenaulinie.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Das Karussell bzw. Slideshow auf der Startseite kann aktuell nicht angehalten werden da keine entsprechenden Bedienelemente vorhanden sind.
  • Syntaxanalyse: Bei der Überprüfung mittels des „HTML Checker“ unter https://validator.w3.org/nu/ können sich Fehler ergeben.
  • Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
  • Nicht alle PDFs sind UA-konform

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.10.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.12.2020 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.ortenaulinie.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Sie können uns per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren: 
TGO-Tarifverbund Ortenau GmbH
Hauptstr. 66
77652 Offenburg
E-Mail: tgo@ortenaulinie.de
Telefon: 0781 / 966 789 910

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die TGO-Tarifverbund GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
 
Falls die TGO-Tarifverbund GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
 
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
 
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
 
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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-> JugendTicketBW (176,9 KB)
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-> Senioren-Abo (140,4 KB)

Kontakt

TGO-Tarifverbund
Ortenau GmbH
Hauptstr. 66, 77652 Offenburg

Tel.: 0781 / 966 789 910
tgo@ortenaulinie.de
www.ortenaulinie.de

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